Fachschule Sozialwesen/ Fachrichtung Sozialpädagogik

Ein erfolgreicher Abschluss dieser Ausbildung berechtigt dazu die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher" zu führen.

Der Bedarf von staatlich anerkannten Erzieherinnen/Erziehern ist hoch. Die abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher befähigt Sie zur sozialpädagogischen Arbeit...

  • ...in der Kinderkrippe,
  • ...in der Krabbelstube,
  • ...im Kindergarten,
  • ...in der Kindertagesstätte,
  • ...im Kinderhort,
  • ...in Spiel- und Lernstuben,
  • ...in Einrichtungen der Erziehungshilfe,
  • ...in Einrichtungen offener Kinder- und Jugendarbeit,
  • ...in sonderpädagogischen Einrichtungen, inkl. Sonderschulen,
  • ...in Kinderstationen von Krankenhäusern.