Fachrichtung Gesundheit
Fachoberschule
Ziele und Abschlüsse
Schülerinnen und Schüler, die über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen, können in der Fachoberschule die allgemeine Fachhochschulreife erwerben. Im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages werden den Schülerinnen und Schülern allgemeine Bildungsinhalte sowie fachtheoretische Fähigkeiten und fachpraktische Fertigkeiten vermittelt.
Unsere Schule holt die Schülerinnen und Schüler dort ab, wo sie stehen. Unterschiedliche Vorkenntnisse und Fähigkeiten werden gezielt gefördert, um einen erfolgreichen Einstieg auf dem Niveau der Fachoberschule zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Kompetenzen im Hinblick auf fachliche Fähigkeiten, methodische Umsetzungsmöglichkeiten und soziale Verantwortung zu einer umfassenden Handlungskompetenz erweitern. Eine zentrale Bedeutung kommt dem Erwerb der Studierfähigkeit zu.
Angesichts der zahlreichen Berufe im Gesundheitswesen und der Vielfalt an beruflichen Tätigkeiten in diesem Bereich werden grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. So ist ein Einblick in die Komplexität der Inhalte im Bereich Gesundheit gegeben ist.
Ablauf
zweijährige Organisationsform A
In der zweijährigen Organisationsform A wird der erste Ausbildungsabschnitt in Teilzeit angeboten.
1. Jahr: 2 Tage Unterricht; 3 Tage Praktikum
Der zweite Ausbildungsabschnitt wird in Vollzeit unterrichtet. (Montag bis Freitag Unterricht)
einjährige Organisationsform
B
In der einjährigen Organisationsform B wird der Unterricht in Vollzeitform angeboten. (Montag bis Freitag Unterricht)
Praktikum
Die Schülerinnen oder Schüler des ersten Ausbildungsabschnitts sind zugleich Praktikantinnen oder Praktikanten. Sie schließen einen Vertrag mit einer Praxiseinrichtung ab und erhalten dort ihre fachpraktische Ausbildung. Gegenstand des Praktikums und dessen Durchführung werden von der Fachoberschule im Einvernehmen mit der Praxiseinrichtung festgelegt.
Der Praktikumsvertrag bedarf der Schriftform. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten in der Praxiseinrichtung richtet sich unter Berücksichtigung der schulischen Zeiten nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, dabei ist zu gewährleisten, dass mindestens 800 Zeitstunden im Praktikum abgeleistet werden.
Das Praktikum dauert vom 1. August bis zum Ende der vorletzten Woche vor den Sommerferien. Den Praktikantinnen und Praktikanten steht Jahresurlaub nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu. Der Jahresurlaub ist in den Schulferien in Anspruch zu nehmen. In der Zeit, in der während der Schulferien kein Urlaub in Anspruch genommen wird, wird an drei Tagen in der Woche das Praktikum durchgeführt.
Die Praktikantinnen und Praktikanten fertigen mindestens zwei Tätigkeitsberichte an. Diese sind der Ausbildungsleitung des Betriebes und der Schule vorzulegen. Nach Beendigung des Praktikums erstellt der Betrieb eine Bescheinigung und ein Zeugnis, das neben der fachlichen Qualifikation auch Aussagen zu Folgendem enthalten soll:
- Präsenz und Leistungsbereitschaft
- selbstständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft
Voraussetzung
Die Fachoberschule baut auf dem mittleren Abschluss auf. Der mittlere Abschluss kann nachgewiesen werden durch:
- ein Abschlusszeugnis der Realschule oder
- ein Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule oder
- ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Aufnahmevoraussetzungen für die Organisationsform A
Form A: Einstieg in die Fachoberschule ohne vorherige Berufsausbildung, Dauer: 2 Jahre
Hier kann aufgenommen werden, wer die folgenden Nachweise erbringt:
- den mittleren Bildungsabschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen (abweichendes gilt, wenn der mittlere Abschluss an einer Gesamtschule mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung erworben wurde) oder
das Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe - die Eignungsfeststellung der abgebenden Schule unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der Lernentwicklung und des Arbeitsverhaltens im Hinblick auf die erfolgreiche Teilnahme am angestrebten Bildungsgang
- die schriftliche Zusage, dass die fachpraktische Ausbildung sichergestellt ist
- eine Bescheinigung über die Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit oder Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule
- eine Erklärung darüber, ob und ggf. wann und wo bereits einmal eine FOS besucht wurde, sofern die Anmeldung nicht direkt aus der Sek. I über die abgebende Schule erfolgt
Für die Aufnahme in die FOS, Form A, ist zusätzlich gemäß den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine gesundheitliche Bescheinigung vorzulegen.
Aufnahmevoraussetzungen für die Organisationsform B
Form B: Einstieg in die Fachoberschule mit vorheriger Berufserfahrung, Dauer: 1 Jahr
In die Fachoberschule Organisationsform B kann aufgenommen werden, wer die folgenden Nachweise erbringt:
- die unter Form A in Punkt 1. genannten Voraussetzungen und
- die Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst. Unter einem einschlägigen Beruf ist ein Beruf zu verstehen, der aufgrund des Berufsprofils einer Fachrichtung der Fachoberschule zugeordnet werden kann.
- Nicht hinreichende Noten nach können durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von 3,0 oder besser ersetzt werden.
Unterrichtsorganisation
Neben den allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik und Wirtschaft, Biologie/Chemie/Physik (zwei unterschiedliche Fächer), Religion/Ethik und Sport erfolgt der Unterricht im beruflichen Schwerpunkt Gesundheit. Hierzu zählen unter anderem folgende Themenfelder:
- Grundkenntnisse der Gesundheitslehre
- Gesundheit, Hygiene und Krankheitslehre
- Herz-, Kreislauf-, Nerven-, Blut-, Immun- und Hormonsystem
- Ernährung und Verdauung
- Gesundheitsförderung und Public Health
- Projektarbeit (im zweiten Ausbildungsabschnitt)
- Arzneimittellehre und angewandte Mathematik (wahlpflichtabhängig)
Anmeldung / Antragsstellung
Der Antrag auf Zulassung zur FOS ist bei der Saalburgschule Usingen bis spätestens zum 31. März zu stellen.
Maßgeblich für die Zulassung ist das nachzureichende Schuljahreszeugnis. Die letzten beiden Zeugnisse sind beizufügen.
Kontakt
Beratung
Ihr Kontakt für die Fachoberschule an der Saalburgschule ist:
Herr StD Stefan Speckhardt
Saalburgschule Usingen
Berufliche Schulen des Hochtaunuskreises
Wilhelm-Martin-Dienstbach-Straße 22
61250 Usingen
Telefon: 06081 1021-0
E-Mail: poststelle6320@schule.hessen.de
