Fachschule Sozialwesen/ Fachrichtung Sozialpädagogik
Ein erfolgreicher Abschluss dieser Ausbildung berechtigt dazu die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher" zu führen.
Der Bedarf von staatlich anerkannten Erzieherinnen/Erziehern ist hoch. Die abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher befähigt Sie zur sozialpädagogischen Arbeit...
- ...in der Kinderkrippe,
- ...in der Krabbelstube,
- ...im Kindergarten,
- ...in der Kindertagesstätte,
- ...im Kinderhort,
- ...in Spiel- und Lernstuben,
- ...in Einrichtungen der Erziehungshilfe,
- ...in Einrichtungen offener Kinder- und Jugendarbeit,
- ...in sonderpädagogischen Einrichtungen, inkl. Sonderschulen,
- ...in Kinderstationen von Krankenhäusern.