Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in an der Saalburgschule Usingen

Im Rahmen des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ werden die Bundesländer dabei unterstützt mehr Nachwuchskräfte zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten. Auch das Land Hessen unterstützt aktuell interessierte Träger finanziell dabei, mehr vergütete Ausbildungsplätze zu schaffen, um so mehr Fachkräfte zu gewinnen und an sich zu binden.
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in findet in einem praxisintegrierten Format, entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen sowie der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialwesen, statt.

Was heißt das genau?
Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Während dieser Zeit besuchen Sie wöchentlich sowohl die Schule als auch die Praxis. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit in sogenannten Fremdpraktika auch andere Einrichtungen bzw. die Arbeit mit anderen Altersgruppen oder anderen Konzepten kennenzulernen. Sie erhalten eine monatliche Vergütung, welche tariflich geregelt ist (TVAöD). Am Ende der Ausbildung legen Sie dann die Prüfungen ab und können sich nach dem Bestehen “staatlich anerkannte Erzieherin” oder “staatlich anerkannter Erzieher” nennen.

Wo liegt der Unterschied zur Vollzeitausbildung?
Hier besuchen Sie in den ersten beiden Ausbildungsjahren die Schule und haben die Möglichkeit in zwei Blockpraktika Ihre erworbenen Kompetenzen in der Praxis zu erproben. Am Ende des zweiten Jahres legen Sie bereits einen ersten Teil der Abschlussprüfungen ab.
Im dritten Ausbildungsjahr, dem Anerkennungsjahr, arbeiten Sie dann in der von Ihnen gewählten Einrichtung und können Ihre Kenntnisse vertiefen und praktisch umsetzen. Am Ende des Anerkennungsjahres findet dann der zweite Teil der Prüfungen statt.Nach dem Bestehen können sich “staatlich anerkannte Erzieherin” oder “staatlich anerkannter Erzieher” nennen.

Also muss ich in der PivA weniger Prüfungen ablegen?
Nein, in beiden Formen findet die gleiche Anzahl und Art an Prüfungen statt. Lediglich der Zeitpunkt innerhalb der drei Jahre ist ein anderer.

Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es für die Ausbildung?
Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen setzt folgende Nachweise voraus (für die PivA UND die Vollzeitausbildung):

  1. Die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder ein Zeugnis des mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis,

  2. Den Nachweis beruflicher Erfahrung durch:

    a)   einen Berufsabschluss aufbauend auf dem mittleren Abschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistent oder

    b)   den Abschluss einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Berufsausbildung aufbauend auf dem mittleren Abschluss von mindestens zweijähriger Dauer.

  3. Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Ausbildung und die Tätigkeit in der gewählten Fachrichtung nach §4 Abs. 1 Nr. 4; erteilte Aufnahmezusagen stehen unter dem Vorbehalt des Nachweises der gesundheitlichen Eignung.

  4. Abweichend von Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b kann zugelassen werden, wer in einer Feststellungsprüfung eine gleichwertige berufliche Vorbildung nach Art und Dauer der einzelnen Tätigkeiten nachgewiesen hat.

  5. Bewerberinnen und Bewerber, die ihren allgemeinbildenden Schulabschluss nicht im deutschsprachigen Raum oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch ein gängiges Zertifikat nachweisen. Die Einrichtungen prüfen die erforderlichen Nachweise und melden die Studierenden an der Saalburgschule Usingen an.

Ich möchte die PivA absolvieren. Was muss ich machen?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Einrichtungen/ Träger.
Bitte bewerben Sie sich also dort und nicht bei der Saalburgschule.

Ich möchte die vollzeitschulische Ausbildung machen. Wo muss ich mich bewerben?
Bitte bewerben Sie sich direkt bei der Saalburgschule.

Weitere Auskünfte zur ErzieherInnenausbildung erhalten Sie beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration:

https://www.tausendrollen-deinjob.de/

oder in den angehängten Dokumenten. 

Sekretariat: Montag - Donnerstag 7:45 - 15:00 Uhr, Freitag: 7:45 - 13:15 Uhr
E-Mail: poststelle@sbs.usingen.schulverwaltung.hessen.de 

 

 

Weitere Informationen

Leitet Herunterladen der Datei einHäufig gestellte Fragen (FAQ)
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

Leitet Herunterladen der Datei einBerufseinstieg in Hessen
(Bundesministerium f. Familie, Senioren, Frauen, Jugend)

Leitet Herunterladen der Datei einFachkräfteoffensive-Kooperationsvereinbarung
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

 

Projekte der Studierenden

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